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Forschung

Änderungen der gesetzlichen Grundlagen, Defizite in der Umsetzung von Planungen und mangelnde Kenntnis über das Wirkungsgefüge des Naturhaushaltes erfordern eine anwendungsbezogene Forschung. Das Büro U-Plan gestaltet die Forschungsarbeiten des Bundes zu den Themen Landschaftsplanung und Eingriffsregelung aktiv mit. Die im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gewonnenen Erkenntnisse fließen direkt in die Projekte der Planungspraxis ein.

Die Anforderungen der Eingriffsregelung im Vorhabenbereich an die Landschaftsplanung (F+E Vorhaben 899 82 120 i.A. des Bundesamtes für Naturschutz)

Die zentrale Zielsetzung des Vorhabens bestand in der Erstellung eines praxistauglichen Leitfadens, der die Bedeutung der Landschaftsplanung für die Vorbereitung und Durchführung der Eingriffsregelung im Vorhabensbereich auf den verschiedenen Planungsebenen aufzeigt und entsprechende Empfehlungen für die Bearbeitung gibt. Besonderes Augenmerk wurde auf die Möglichkeiten der Aufbereitung des örtlichen Landschaftsplans gelegt. Es wurden Vorschläge gegeben, wie der Landschaftsplan gestaltet sein kann, damit die durch ihn gewonnenen Erkenntnisse für spätere Planungen verwertbar werden. Der Leitfaden soll Gemeinden und Vorhabenträgern gleichermaßen dienen: Städten und Gemeinden wird aufgezeigt, wie sie sich im Rahmen ihrer kommunalen Landschaftsplanung mit Eingriffen der verschiedenen Vorhabenträger aktiv und gestaltend auseinandersetzen können, Vorhabenträgern wird der Nutzen, den die Planwerke der Landschaftsplanung für die Erstellung des landschaftspflegerischen Begleitplans bzw. für die Erarbeitung eines entsprechenden Fachbeitrages haben, dargelegt. So kann ggf. bei Berücksichtigung der Ergebnisse der Landschaftsplanung die Bestandsaufnahme im Landschaftspflegerischen Begleitplan in bestimmten Bereichen eingegrenzt, bzw. auf wesentliche Aspekte fokussiert werden. Die Erarbeitung des Ausgleichkonzeptes im Rahmen einer Vorhabenplanung setzt zudem die Kenntnis des Entwicklungskonzeptes des Landschaftsplans voraus, da es in dieses einzubinden ist. Stand die Ausgestaltung der Schnittstelle Landschaftsplanung-Eingriffsregelung im Zentrum des Forschungsvorhabens, so wurde zugleich thematisiert, wie die Ergebnisse der Landschaftsplanung in die relevanten Raum- und Fachplanungen transformiert werden können und inwieweit bereits in den Plänen der Raumplanung die Eingriffsregelung vorbereitet werden kann. Die Möglichkeiten und Grenzen der Nutzbarkeit von Flächenpoollösungen wurden vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion in Zusammenhang mit der Behandlung der Eingriffsregelung im Vorhabenbereich in einem eigenen Modul aufgegriffen.

Das Projekt wurde von einer Arbeitsgemeinschaft bestehend aus dem Büro U-Plan (Projektleitung), Herrn Prof. Dr.-Ing. Peithmann (Raumplaner an der Hochschule Oldenburg), Herrn Rechtsanwalt Alexander Blume und der Planungsgruppe Natur und Umwelt bearbeitet.

Analyse der Entwicklung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen an ausgewählten Beispielen der Bundesverkehrswegeplanung (F+E Vorhaben 800 82 008 i.A. des Bundesamtes für Naturschutz)

Gemäß den rechtlichen Bestimmungen der Naturschutzgesetze wurden im Rahmen der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geplant. Ziel dieser Maßnahmen war es, die durch die Bauvorhaben zerstörten Werte und Funktionen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes auszugleichen. Eine umfassende Kontrolle, ob dieses Ziel auch erreicht werden konnte, fand nur punktuell statt. Die Ergebnisse von stichprobenhaften Untersuchungen (u.a. Rudolf+Bacher, U-Plan und Jessel 1999 und 2000, IPU 1999) und Umfragen (Schwoon 1999, Wernick 1993) zeigten jedoch bereits auf, dass das Ziel, den Status Quo der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und die Landschaftsbildqualität zu erhalten, häufig verfehlt wird.

Im Rahmen des F+E-Vorhaben lag der Focus auf der Funktionskontrolle von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen an ausgewählten Beispielen der Bundesverkehrswegeplanung. Unabdingbare Voraussetzung für die Funktionskontrolle ist die Kontrolle, ob die Maßnahmen auch sachgerecht hergestellt und ggf. gepflegt werden. Bei der Suche nach Gründen für eine mangelnde Funktionserfüllung, ist zudem die Planerstellung und die dort vollzogene Herleitung der A+E-Maßnahmen zu beleuchten.

Für die Planung und Umsetzung von A+E-Maßnahmen wurden den sachlichen und rechtlichen Anforderungen genügende Hinweise (zur Qualität, zur Lage im Raum und zum erforderlichem Umfang) erarbeitet, sowie Lösungen für Erfolgskontrollen formuliert. Die erzielten Ergebnisse sollen der Qualitätssicherung bei der Durchführung von A+E-Maßnahmen dienen. Die Grundlage stellte

  • die Aufarbeitung der Rechtsmaterie sowie
  • ein Ist-Soll-Vergleich von A+E-Maßnahmen an beispielhaft gewählten Planungen im Rahmen der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit (VDE) dar.

Das Projekt wurde von einer Arbeitsgemeinschaft, bestehend aus der Faunistisch-ökologischen Arbeitsgemeinschaft (Projektleitung), dem Büro U-Plan, der Gesellschaft für Freilandökologie und Naturschutzplanung und Herrn Rechtsanwalt Alexander Blume bearbeitet.

Referenzen