Managementkonzepte

FFH-Verträglichkeitsstudie

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Natura 2000 / FFH

Natura 2000 ist das zusammenhängende europäische ökologische Netz besonderer Schutzgebiete, das die Europäische Union (EU) einrichtet. Es setzt sich zusammen aus den Gebieten:

  • der Vogelschutz-Richtlinie vom 2. April 1979, deren Ziel es ist, alle wildlebenden Vogelarten und ihre Lebensräume in Europa langfristig zu schützen.
  • der FFH-Richtlinie (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) vom 21. Mai 1992, die darauf abzielt, europaweit ca. 400 Tier- und rund 360 Pflanzenarten sowie rund 250 Lebensraumtypen zu schützen.

Mit dem Netz Natura 2000 soll das europäische Naturerbe gesichert werden. Für Natura 2000 Gebiete gilt ein Verschlechterungsgebot: damit ist sicherzustellen, dass der gegenwärtige Zustand des Gebietes erhalten wird. Die bisherige land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Nutzung bleibt weiterhin möglich. Nutzungsänderungen sind zulässig, sofern sie das Ziel, den Lebensraum mit seinen charakteristischen Arten zu erhalten, nicht erheblich negativ beeinflussen.
Auch in Natura 2000 Gebieten kann es Veränderungen geben. Diese sollen naturverträglich gesteuert werden. Die FFH-Richtlinie sieht in Fällen, in denen Pläne und Projekte, die keinen Bestandschutz genießen und die Natura 2000 Gebiete erheblich beeinträchtigen können, eine FFH-Verträglichkeitsprüfung vor. Um die für die Natura 2000 Gebiete definierten Erhaltungsziele auch langfristig umzusetzen sollen für die einzelnen Gebiete sogenannte Managementkonzepte erstellt werden.

Referenzen