Managementkonzepte

FFH-Verträglichkeitsstudie

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FFH-Verträglichkeitsstudie

Sofern Pläne und Projekte ein FFH-Gebiet oder ein nach der Vogelschutz-Richtlinie geschütztes Gebiet erheblich beeinträchtigen könnten ist eine Verträglichkeitsprüfung erforderlich. Durch sie soll festgestellt werden, ob von dem Vorhaben erhebliche negative Auswirkungen auf die Erhaltungsziele im Gebiet ausgehen. Weiterhin ist zu klären, ob die zur Erreichung des Erhaltungsziels für das Gebiet erforderlichen Entwicklungs- und Optimierungsmaßnahmen behindert oder unmöglich gemacht werden.

In der Regel wird die FFH-Verträglichkeitsprüfung in Zusammenhang mit anderen Planungen, beispielsweise mit der Erstellung eines landschaftspflegerischen Begleitplans durchgeführt. Die Ergebnisse einzelner Arbeitsschritte (z.B. der Bestandsaufnahme) können häufig für beide Planverfahren verwendet werden. Dies gewährleistet ein effektives Arbeiten, den verschiedenen sachlichen und rechtlichen Anforderungen wird dennoch Rechnung getragen. Die FFH-Verträglichkeitsprüfung läuft in folgenden Schritten ab:

  • Verträglichkeit prüfen
  • Beeinträchtigungen feststellen
  • Ausnahmemöglichkeit klären
  • Maßnahmen ergreifen
  • Sonderregelungen für prioritäre Lebensräume/Arten beachten

Referenzen