Gewässerentwicklung

Schutzgebietskonzepte

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Gewässerentwicklungsplanung / Gewässerpflegeplanung

Gewässer erfüllen im Naturhaushalt vielfältige Funktionen. Lebensraum für zahlreiche Tiere und Pflanzen, Retentionsraum und Vernetzungsadern für den Biotopverbund, Funktionen, die es zu erhalten bzw. an ausgebauten Gewässern wiederherzustellen gilt. Eine entsprechende Verpflichtung zur ökologisch orientierten Pflege und nachhaltigen Entwicklung von Gewässern einschließlich ihrer Uferbereiche und Überschwemmungsgebiete sowie zum vorbeugenden Hochwasserschutz ist den Wasserhaushalts- und Naturschutzgesetzen zu entnehmen. Es ist die Aufgabe der wasserwirtschaftlichen Fachplanung die Grundlage zur ökologisch orientierten Lenkung von Ausbau- und Unterhaltungsmaßnahmen zu legen. In sogenannten Gewässerentwicklungsplänen werden ausgehend von einer Bestandsaufnahme die regionalen Entwicklungsziele abgeleitet und Maßnahmen zur Umsetzung konzipiert.

Im Freistaat Bayern wird die Unterhaltung von Gewässern III. Ordnung, zu deren Pflege die Gemeinde gesetzlich verpflichtet ist, vom Staat bezuschusst, vorausgesetzt die Gemeinde verfügt über einen Gewässerentwicklungsplan.

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