Landschaftsplanung

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Grünordnungsplanung

Im Grünen zu wohnen ist ein Wunsch, der häufig ganz oben auf der persönlichen Interessensliste steht. Der Grünordnungsplan soll helfen, dass diesem Anliegen auch in städtisch geprägten Gebieten entsprochen werden kann. Gehört die Eingrünung von Straßen, Wegen und öffentlichen Plätzen zu den etablierten "Bausteinen" im Baukasten eines Grünplaners, gilt es vermehrt, gestalterische Aspekte mit Anforderungen, die sich aus der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ergeben, in Einklang zu bringen (Praxisbeispiel).

Praxisbeispiel:

Die Baulücke zwischen einem bestehenden Altenheim und einem existierenden Wohngebiet soll geschlossen werden. Der Entwurf zum Grünordnungsplan sieht die Anlage einer öffentlichen Grünfläche im Übergangsbereich zwischen neuem Wohngebiet und Gartenanlage des Altenheims vor. Die geplante Grünfläche soll als Begegnungsraum der Kommunikation zwischen "Alt- und Neubürgern" dienen. Den Übergang zur offenen Landschaft markiert eine ökologisch gestaltete Teichanlage. Diese bietet Lebensraum für zahlreiche Insekten und Amphibien und erfüllt damit Ausgleichsfunktion für die negativen Wirkungen, die durch die Bebauung ausgelöst werden. Eine planerische Lösung, die Naturschutz und Bürgern gleichermaßen dient.

Referenzen