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Objekt- / Freianlagenplanung

Anschließend an den Landschaftspflegerischen Begleitplan bzw. den Grünordnungsplan konkretisiert sich die Planung der Grünflächen und Freianlagen in der Objektplanung. Unter Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, landschaftsökologischer und wirtschaftlicher Gesichtpunkte werden ausführungsreife Lösungen erarbeitet.

Diese beinhalten ggf. erforderliche Vermessungsarbeiten, die Erstellung detailgenauer Ausführungspläne (Pflanzschemata), die Aufstellung von Leistungsverzeichnissen, die Einholung von Angeboten sowie die Mitwirkung bei der Vergabe (Submission). Überprüft wird die sachgerechte Ausführung der Arbeiten im Rahmen der Bauüberwachung. Diese umfasst auch eine Kostenkontrolle durch Überprüfung der Leistungsabrechnung.

Praxisbeispiel

Als Ausgleich für Eingriffe aus einem Bebauungsplan soll eine landwirtschaftliche Fläche ökologisch aufgewertet werden, indem feuchte Bodenmulden und ein Feldgehölz angelegt werden. In der Detailplanung werden ausführungsreife Angaben u.a. zur Profilierung der Mulden und zu den erforderlichen Pflanzungen gemacht. Aus einem Pflanzschemata sind Art und Lage der zu pflanzenden Bäume und Sträucher ersichtlich. Das Leistungsverzeichnis ist für die Vergabe der Arbeiten die Voraussetzung. Da es sich bei der vorliegenden Detailplanung um eine Leistung handelt, die für die Herstellung einer Ausgleichsmaßnahme erforderlich ist, sind die Kosten einschließlich der Planungskosten auf die Bauherren umlegbar.

Pflanzschemata

Leistungsverzeichnis

Leistungsverzeichnis

Auf der Basis des Leistungsverzeichnisses zur Ausführungsplanung werden Angebote eingeholt.

Referenzen