UVP, Strategische Umweltprüfung, Umweltprüfung in der Bauleitplanung Landschaftspflegerische Begleitplanung Ökokonto Bayerischer Leitfaden |
U-Plan (Startseite) - Eingriffsregelung / UVP - Landschaftspflegerische Begleitplanung Landschaftspflegerische BegleitplanungUm Rechtssicherheit in Genehmigungs- bzw. Zulassungsverfahren zu gewährleisten, ist für Vorhaben, die zu erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft führen können, die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung (§ 8 BNatSchG, Art. 6 BayNatSchG) anzuwenden. Der Landschaftspflegerische Begleitplan liefert hierzu mit seinen Leistungsphasen
alle relevanten Informationen. Erste Aufgabe des landschaftspflegerischen Begleitplans ist es, Beeinträchtigungen zu vermeiden. Entsprechende Bemühungen zahlen sich aus, denn je größer die Anstrengungen zur Vermeidung, desto geringer werden die Verpflichtungen zum Ausgleich. Bestands- und Konfliktplan
Maßnahmenübersichtsplan, Maßnahmenplan
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