UVP, Strategische Umweltprüfung, Umweltprüfung in der Bauleitplanung

Landschaftspflegerische Begleitplanung

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Bayerischer Leitfaden

U-Plan (Startseite) - Eingriffsregelung / UVP - Landschaftspflegerische Begleitplanung

Landschaftspflegerische Begleitplanung

Um Rechtssicherheit in Genehmigungs- bzw. Zulassungsverfahren zu gewährleisten, ist für Vorhaben, die zu erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft führen können, die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung (§ 8 BNatSchG, Art. 6 BayNatSchG) anzuwenden. Der Landschaftspflegerische Begleitplan liefert hierzu mit seinen Leistungsphasen

alle relevanten Informationen. Erste Aufgabe des landschaftspflegerischen Begleitplans ist es, Beeinträchtigungen zu vermeiden. Entsprechende Bemühungen zahlen sich aus, denn je größer die Anstrengungen zur Vermeidung, desto geringer werden die Verpflichtungen zum Ausgleich.

Bestands- und Konfliktplan

Der Bestands- und Konfliktplan stellt das geplante Vorhaben in Überlagerung mit dem aktuellen Bestand von Natur und Landschaft dar. Welche Qualitäten von Natur und Landschaft in welchem Umfang durch das Vorhaben betroffen sind, läßt sich durch den Einsatz eines Geographischen Informationssystems besonders anschaulich darstellen und exakt ermitteln.

 

Maßnahmenübersichtsplan, Maßnahmenplan

Während der Maßnahmenübersichtsplan (zumeist M 1: 10.000) die Lage der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Überblick darstellt, sind die einzelnen Maßnahmenflächen in Maßnahmenplänen flurstücksgenau abgegrenzt. Die Musterkarten für LBP und UVS bilden einen Qualitätsstandard für die kartographische Aufbereitung, der sich auch für andere Vorhabentypen durchzusetzen scheint.

Referenzen