UVP, Strategische Umweltprüfung, Umweltprüfung in der Bauleitplanung

Landschaftspflegerische Begleitplanung

Ökokonto

Bayerischer Leitfaden

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Ökokonto

Der Begriff Ökokonto ist ein Schlagwort, dass häufig in einem Zug mit der Anwendung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung verwendet wird. Durch die Einrichtung eines Ökokontos kann sich die Gemeinde auf künftige Bebauungsplanverfahren vorbereiten, indem sie Flächen bevorratet und ggf. bereits Maßnahmen für den Naturschutz durchführt, die dann später im Bebauungsplan den Eingriffen als Ausgleichsflächen zugeordnet werden.

Mit dem Ökokonto sind zahlreiche Vorteile verbunden: Die Gemeinde spart Kosten. Planungsverfahren werden beschleunigt. Nutzungskonflikte werden entschärft. Zugleich dient ein Ökokonto den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege: Vorgezogen durchgeführte Ausgleichsmaßnahmen kommen Natur und Landschaft frühzeitig zugute. In Zusammenhang mit anderen naturschutzfachlichen Planungen (Landschaftsplanung, Biotopverbundplanung etc.) kann ein Beitrag zur Umsetzung der Naturschutzziele der Gemeinde geleistet werden. Neben der zeitlichen Komponente, sind räumliche Aspekte zu bedenken. So ist es naturschutzfachlich und aus Gründen einer kostengünstigen Pflege empfehlenswert, Maßnahmen zum Ausgleich in einem Raum zu konzentrieren.

Zur effizienten Verwaltung von Ökokonten hat das Büro U-Plan eine Fachschale für das Geographische Informationssystem ArcView/ArcGIS entwickelt (Oekto).

Referenzen

Praxisbeispiel: Gesamtörtliches Ausgleichskonzept

Das gesamtörtliche Ausgleichskonzept bildet die Grundlage für eine naturschutzfachlich sinnvolle Auswahl von Ausgleichsflächen. Es untergliedert das Gemeindegebiet in verschiedene ökologisch-funktionale Einheiten. Für jede Einheit wird, wenn möglich auf Basis eines aktuell vorliegenden Landschaftsplans, ein naturschutzfachliches Leitbild definiert. Zugleich werden Maßnahmen benannt, die der Umsetzung der Leitbilder dienen. Aus diesem Maßnahmenset sind im konkreten Planungsfall zum Ausgleich geeignete auszuwählen. Dabei ist zu prüfen, ob der Ausgleich in der gleichen Einheit realisiert werden kann, in welcher der Eingriff stattfindet. Sowohl aus Gründen einer kosteneffektiven Pflege als auch aus Naturschutzsicht bietet sich die Konzentration von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in einem Schwerpunktraum an. In vorliegendem Beispiel wird ein Bereich um ein bestehendes Naturschutzbereich zur konzentrierten Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen vorgeschlagen. Durch eine Extensivierung der Grünlandnutzung soll ein Pufferbereich zu den hochwertigen Niedermoorbereichen, die gegenüber Nährstoffeinträgen empflindlich sind, geschaffen werden.