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U-Plan (Startseite) - Eingriffsregelung / UVP - Bayerischer Leitfaden Bayerischer Leitfaden
Seit 2001 ist auch in Bayern die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung in der Bauleitplanung anzuwenden. Das bedeutet, dass jeder Eingriff in Natur und Landschaft, der durch die Aufstellung eines Bauleitplans ermöglicht wird, auszugleichen ist.
Um die einzelnen Bearbeitungsschritte der Eingriffsregelung transparent und nachvollziehbar zu gestalten und die Gleichbehandlung von Bauherren zu gewährleisten, wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen in Arbeitsgemeinschaft mit der Obersten Baubehörde und dem Städte- und Gemeindetag der Leitfaden "Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft" entwickelt. Der Leitfaden stellt die rechtlichen Grundlagen dar, benennt Arbeitsschritte, um den Anforderungen der Eingriffsregelung hinreichend gerecht zu werden, zeigt Möglichkeiten der Darstellung und Festsetzung sowie vertraglicher Vereinbarungen zum Ausgleich auf und gibt Hinweise zur Kostenerstattung und dinglichen Sicherung von Ausgleichsflächen.
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