UVP, Strategische Umweltprüfung, Umweltprüfung in der Bauleitplanung

Landschaftspflegerische Begleitplanung

Ökokonto

Bayerischer Leitfaden

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Bayerischer Leitfaden

Seit 2001 ist auch in Bayern die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung in der Bauleitplanung anzuwenden. Das bedeutet, dass jeder Eingriff in Natur und Landschaft, der durch die Aufstellung eines Bauleitplans ermöglicht wird, auszugleichen ist. Titelbild Bayerischer Leitfaden Um die einzelnen Bearbeitungsschritte der Eingriffsregelung transparent und nachvollziehbar zu gestalten und die Gleichbehandlung von Bauherren zu gewährleisten, wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen in Arbeitsgemeinschaft mit der Obersten Baubehörde und dem Städte- und Gemeindetag der Leitfaden "Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft" entwickelt. Der Leitfaden stellt die rechtlichen Grundlagen dar, benennt Arbeitsschritte, um den Anforderungen der Eingriffsregelung hinreichend gerecht zu werden, zeigt Möglichkeiten der Darstellung und Festsetzung sowie vertraglicher Vereinbarungen zum Ausgleich auf und gibt Hinweise zur Kostenerstattung und dinglichen Sicherung von Ausgleichsflächen.
Die praktische Anwendung des bayerischen Leitfadens hat gezeigt, dass oftmals die Kombination zwischen einem Ausgleich im Gebiet und der Bereitstellung von Flächen aus dem Ökokonto zielführend ist. Durch eine fundierte Grünordnung, die neben gestalterischen Aspekten auch dazu dient, erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu vermeiden, kann der Ausgleichsbedarf gering gehalten werden. Seit 2004 wird die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung im Rahmen der Umweltprüfung in der Bauleitplanung behandelt.

Referenzen